Darlehensarten
![]() | Annuitätendarlehen |
Das Annuitätendarlehen ist ein Kredit mit gleichbleibenden Rückzahlungsbeträgen (Zins+ Tilgung = Anfangsrate). Der Unterschied zum Tilgungsdarlehen ist die Höhe der zu zahlenden Rate über den Rückführungszeit (oder Zinsfestschreibung, wenn nicht eine Zinsbindung für die gesamte Laufzeit vereinbart ist) .Die Rate ( Annuität) setzt sich immer aus einem Zins- und einem Tilgungsanteil zusammen. Da durch jede Rate ein Teil der aktuellen Schuld getilgt wird, verringert sich der Zinsanteil zugunsten des Tilgungsanteils. Bis nach Ende der Zinsbindung die Kreditschuld vollständig getilgt ist oder eine neue Vereinbarung geschlossen wird
Bei Abschluss wird ein Zinssatz für das Annuitätendarlehen über einen vertraglich vereinbarten Zeitraum (Festschreibung z.B. 5, 8, 10, 20 oder 30 Jahre, weiter Variationen sind möglich) festgeschrieben. Diese Festschreibung kann sich auch über die komplette Kreditlaufzeit erstrecken, dies ist aber von der vereinbarten Tilgung und Gesamtlaufzeit abhängig. Die Tilgungen werden in Regel im ersten Jahr mit mindestens 1 Prozent der Kreditsumme festgelegt. Sie steigt sich dann mit jeder bezahlten Kreditrate, bis die Kreditsumme komplett zurückgeführt ist und die letzte Rate eine fast 100% Tilgung (rechnerische Theorie) erreicht.
![]() | Bausparvertrag |
Ein Bausparvertrag ist in erster Linie ein reiner Sparvertrag, den der Sparer (Bausparer) mit einer Bausparkasse eingeht und abschließt. Erst wenn der Kunde die Zuteilung erreicht hat und er das Vertraglich vereinbarte Darlehen aufnimmt, entsteht das sogenannte Bauspardarlehen. Es wird hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme regelt im Normalfall die Obergrenze für das gesamte Bauspardarlehen. Dies wird ermittelt, in dem der Bausparvertrag zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz (zwischen 25% - 50%) angespart wird und die Differenz ergibt das Bauspardarlehen. Das heißt, der bis zur abgeschlossenen Bausparsumme fehlende Teil wird also ab der Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt. Somit steht dem Sparer (Bausparer) bei Zuteilung die ganze Bausparsumme (Guthaben + Zinsen + Bauspardarlehen) zur verfügen. Der Bausparer erhält durch den Abschluss des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen (vorbehaltlich der Bonität), der sogar vererbbar oder übertrag ist. Eine Übertrag geschieht jeweils mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag und sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO).
Der Bausparvertrag (Sparvertrag) ist eine Sparform wo für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie rechtlich ausgestattet ist. Somit ergeben Sie interessante Renditen mit einer staatlichen Garantie.
Beim Abschluss des Bausparvertrages wird ein bestimmter Tarif bestimmt. Im Tarifwerk der Bausparkasse sind dann die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer (Mindestsparzeiten), das Mindestguthaben (für eine mögliche Zuteilung), die Regelspar- (Ansparpflichtrate/Empfehlung der Bausparkasse) , Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Die Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an und sind auch je nach Bausparkasse sehr unterschiedlich ausgelegt. Es gibt z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife (Wechselmöglichkeiten). Eine gesamte Vertragslaufzeit (Laufzeit bis die Zuteilung und Darlehensrückführung) eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind wird Ansparzeit mit ca. 8 Jahren kalkuliert (je nach Bewertungszahl, Ansparung, etc.)
![]() | Bauspardarlehen |
Ein Bausparvertrag ist in erster Linie ein reiner Sparvertrag, den der Sparer (Bausparer) mit einer Bausparkasse eingeht und abschließt. Erst wenn der Kunde die Zuteilung erreicht hat und er das Vertraglich vereinbarte Darlehen aufnimmt, entsteht das sogenannte Bauspardarlehen. Es wird hauptsächlich für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme regelt im Normalfall die Obergrenze für das gesamte Bauspardarlehen. Dies wird ermittelt, in dem der Bausparvertrag zu einem vertraglich festgelegten Prozentsatz (zwischen 25% - 50%) angespart wird und die Differenz ergibt das Bauspardarlehen. Das heißt, der bis zur abgeschlossenen Bausparsumme fehlende Teil wird also ab der Zuteilung des Bausparvertrags als Bauspardarlehen gewährt. Somit steht dem Sparer (Bausparer) bei Zuteilung die ganze Bausparsumme (Guthaben + Zinsen + Bauspardarlehen) zur verfügen. Der Bausparer erhält durch den Abschluss des Bausparvertrages einen Rechtsanspruch auf das Bauspardarlehen (vorbehaltlich der Bonität), der sogar vererbbar oder übertrag ist. Eine Übertrag geschieht jeweils mit allen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag und sind nur möglich zwischen Angehörigen im Sinne des § 15 Abgabenordnung (AO).
Der Bausparvertrag (Sparvertrag) ist eine Sparform wo für die vermögenswirksamen Leistungen, zur Gewährung der Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie rechtlich ausgestattet ist. Somit ergeben Sie interessante Renditen mit einer staatlichen Garantie.
Beim Abschluss des Bausparvertrages wird ein bestimmter Tarif bestimmt. Im Tarifwerk der Bausparkasse sind dann die Zinssätze (Sparzins und Darlehenszins), die Ansparzeit, die Tilgungszeit, eine eventuelle Mindestvertragsdauer (Mindestsparzeiten), das Mindestguthaben (für eine mögliche Zuteilung), die Regelspar- (Ansparpflichtrate/Empfehlung der Bausparkasse) , Tilgungsbeiträge und die Abschlussgebühr bereits bei Vertragsabschluss. Die Bausparkassen bieten unterschiedliche Bauspartarife an und sind auch je nach Bausparkasse sehr unterschiedlich ausgelegt. Es gibt z. B. Standardtarife, Schnellspartarife, Langzeittarife, variable Tarife (Wechselmöglichkeiten). Eine gesamte Vertragslaufzeit (Laufzeit bis die Zuteilung und Darlehensrückführung) eines Standardtarifs beträgt zwischen 18 und 20 Jahren, davon sind wird Ansparzeit mit ca. 8 Jahren kalkuliert (je nach Bewertungszahl, Ansparung, etc.)
![]() | Darlehenssicherung |
Eine (Ab)Sicherung eines Kredites erfolgt durch den Darlehensnehmer der die Kreditsicherheiten gestellt. Diese werden, wie z. B. durch eine Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von Forderungen, Bürgschaft eines Dritten, Kapitalien, Rückkaufswerte aus Anlagen und Grundschulden dargestellt. Ein schuldrechtlicher Vertrag , der für die dinglichen Sicherungsgeschäfte die Rechtsgrundlage darstellt, ist die Sicherungsvereinbarung und/oder Abtretungserklärung und nicht ausschliesslich der Darlehensvertrag. Diese Sicherungsvereinbarung muss separat in einer Schriftform dargestellt werden.
![]() | Endfälliges Darlehen |
Das Endfälliges Darlehen (auch Fälligkeitsdarlehen mit festem Zeitpunkt) wird ein Kredit bezeichnet, bei dem die Kreditschuld am Ablauf der vereinbarten Kreditlaufzeit (Zinsbindung) zurückgezahlt werden muss. Dies kann dann durch Zusatzprodukte (wie z.B. Bausparverträge, Lebensversicherungen, Kapitalien, etc.) erfolgen. Bei dieser Kreditvariante kann sich das Ende einer fest vereinbarten Laufzeit (Zinsfestschreibung) oder nach einer erfolgten Kündigung orientieren.
Bei einer vorläufigen Kreditkündigung spricht man dann auch vom endfällig stellen, hier fordert die Bank/Darlehensgeber nach einer angemessenen / vereinbarten Frist das komplette Darlehen fällig und fordert die komplette Kreditsumme zurück.
Die Kreditrate ist während der Laufzeit nur auf die Zahlung der Zinsen begrenzt. Der Zinssatz kann je nach vertraglicher Kreditvereinbarung fest oder auch variabel sein.
Die Tilgung wird als ein Tilgungsersatz in Form einer Abtretung der Ansprüche aus Kapitallebensversicherungen, private Rentenversicherungen, Bausparverträgen, Sparverträge oder Investmentfonds dargestellt. Diese sind bereits mit Kapital aufgefüllt oder müssen dann gemäß der Vereinbarung angespart (Tilgungsersatzrate) werden. Nach Ablauf der Kreditvereinbarung (Zinsfestschreibung) erfolgt die Rückführung des Darlehens und wird zur Tilgung des Kredites verwendet.
![]() | Tilgungsdarlehen |
Das Tilgungsdarlehen - auch Abzahlungsdarlehen, Darlehen mit gleichmäßiger Tilgung - wird mit dem Darlehensnehmer über eine feste Laufzeit eine lineare Tilgungsleistung vereinbart. Die Kreditrate setzt sich aus dieser linearen Rate und den auf die Restschuld errechneten Zinsen zur Fälligkeit zusammen. Durch die abnehmenden Zinsen der durch die Verringerung der Restschuld entsteht ist die Kreditrate sinkende.
Die feste Tilgungsrate des Kredites entsteht durch die Division der Schuldsumme durch die Anzahl der vereinbarten Kreditraten (im Normalfall die monatlichen Zinsvereinbarungen).